Entgelttransparenz als Chance
Im Juni 2026 soll die europäische Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland geltendes Recht werden.
In diesem Artikel beleuchten wir aus langjähriger Erfahrung mit allen Fragen rund um Total Rewards die jetzt anstehenden Aufgaben.
Wir klären die Begriffe, geben einen Überblick über den Gesamtprozess – und wie wir euch bei der Umsetzung unterstützen können.
Worum es geht, was es ist – und was nicht
Kernpunkte des Gesetzes und der EU-Richtlinie
Kernpunkt der Entgelttransparenz ist der Grundsatz der Lohngleichheit: Das heißt, gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit.
Die Regelungen im Einzelnen
- Ab 2026 müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern Gehaltsberichte erstellen
- Einstiegsgehälter oder deren Spannen sollen bereits in Stellenausschreibungen transparent gemacht werden
- Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem vorherigen Verdienst fragen
- Unternehmen müssen betriebliche Entgeltstrukturen überprüfen und über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichten
Entgelttransparenz hat klare Grenzen
- Nach wie vor gilt die Tarifautonomie
- Lohn und Gehalt bleiben vertraulich – abfragbar sind ausschließlich Job- und Gehaltsbänder
- Unterschiedliche Vergütungen bleiben erhalten – sie sollten nur nachvollziehbar erklärt werden können
- Die Ausgestaltung von Gehältern bleibt eine unternehmerische Entscheidung – sie muss aber weiterhin den Grundsatz der Gleichwertigkeit erfüllen
5 Punkte-Plan für deutsche Unternehmen
Die von der Regierung eingesetzte Kommission zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht hat in ihrem Bericht die folgenden Punkte definiert:
- Datenbasis für Berichte: Es wird tatsächlich gezahltes Jahresbrutto-Gehalt für die Berichterstattung verlangt, inklusive aller festen und variablen Vergütungskomponenten. Praktische Ausnahmen wie Abfindungen oder geringwertige Sachleistungen sollen möglich sein. Unternehmen können selbst entscheiden, wie genau sie variable Bestandteile ausweisen.
- Auskunftsrecht der Beschäftigten: Das Recht auf Gehaltsauskunft wird erst 2027 konkret gelten. Kleine Vergleichsgruppen (<6 Männer/Frauen) bleiben aus Datenschutzgründen außen vor. Die Einteilung, wie Beschäftigtengruppen gebildet werden, muss klar benannt werden.
- Arbeitnehmerkategorien und Tarifbindung: Für Beschäftigte mit Tarifvertrag soll zwischen tariflich und nicht-tariflich Beschäftigten unterschieden werden, damit Gehaltsunterschiede präziser zugeordnet werden können. Es wird empfohlen, wissenschaftlich fundierte Arbeitsplatzbewertungstools optional einzusetzen.
- Berichtskonsolidierung: Die Kommission schlägt vor, dass Berichte konzernweit zusammengefasst werden können (also für mehrere rechtliche Einheiten eines Mutterkonzerns). Offen bleibt aber, ob die Daten nur aggregiert oder pro Unternehmen getrennt dargestellt werden müssen.
- Umgang mit Abweichungen/Gender-Pay-Gap: Wenn ungerechtfertigte Unterschiede festgestellt werden, sollen Unternehmen zügig mit Arbeitnehmervertretern einen Maßnahmenplan mit klaren Fristen abstimmen – Anpassungen können auch Jahre dauern (z.B. Tarifänderungen). Die Kommission empfiehlt, Meldepflichten mit anderen Nachhaltigkeitsvorgaben (CSRD) zu harmonisieren.
Für international agierende Unternehmen ergeben sich weiterreichende Strategieanpassungen, da die geltenden Regeln über die Ländergrenzen hinweg konsolidiert werden müssen.
Roadmap für eine erfolgreiche Umsetzung anlegen
Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit intensiv damit, ihre Personalstruktur auf einen zukunftsfähigen Stand zu bringen. Die meisten unserer Kunden verfügen bereits über ein gut definiertes Vergütungsregelwerk. Oft aber fehlen die Ressourcen, dieses verständlich zu kommunizieren.
Folgende Faktoren sollten berücksichtigt werden:
- Klare Kompensationsphilosophie: Zu einem nachhaltigen Vergütungssystem gehören folgende Komponenten: konsistente HR-Daten, eine durchdachte Job-Architektur, ein detaillierter Stellenkatalog und belastbar definierte Lohn- und Gehaltsbänder.
- Balance zwischen interner und externer Transparenz: Es ist wichtig, sowohl für Bewerber als auch für bestehende Mitarbeiter angemessene Transparenzlevel zu finden. Je nach Aufgabengebiet und Verantwortungsbereich müssen mehr oder weniger Daten zur Verfügung stehen, um Führungskräfte handlungsfähig und -sicher zu machen.
- Schulung von HR-Community und Führungskräften
- Regelmäßige Updates und fortlaufende Kommunikation
Unsere These dazu
Unsere Erfahrung zeigt, interne Kommunikation von Anfang an in den Prozess zu integrieren hilft dabei, innerhalb des Unternehmens Verständnis für den Prozess herzustellen und wirbt durch eine konsistente Begleitung der Mitarbeitenden für das übergeordnete Ziel, Lohngerechtigkeit zu erreichen.
Durch eine offene, ehrliche und empathische Kommunikation können Unternehmen etwaige Unsicherheiten ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf Gehaltstransparenz adressieren und gleichzeitig die Chancen nutzen, die sich durch stärkere Transparenz ergeben. Dies fördert nicht nur die Gleichstellung, sondern kann auch zu einer besseren Unternehmenskultur und höherer Mitarbeiterzufriedenheit führen.
Mit unserer Kommunikationsexpertise rund um Total Rewards stehen wir unseren Kunden von Anfang an als strategischer Partner zur Seite und begleiten den gesamten Prozess.
Unter Downloads könnt ihr unsere Kurzbeschreibungen zu Stellenarchitektur, Equal Pay etc. herunterladen.
Kundenprojekte, die wir in diesem Zusammenhang bereits realisiert haben, findet ihr auf unserer Projekt-Seite.
Wenn ihr tiefer in das Thema einsteigen möchtet: Sprecht uns an. Wir unterstützen euch gerne.
- Dieser Beitrag wurde veröffentlicht am
KONTAKT AUFNEHMEN
Möchtet ihr mehr Informationen zu diesem oder einem anderen Thema? Dann kontaktiert uns jetzt.
Wir führen People-Projekte kommunikativ zum Erfolg.
Ihre Ansprechpartnerin
- simone[@]unequity.com
- +49 (0) 174 / 310 78 27
- Simone Schmitt-Schillig
Quellenangaben:
Entgelttransparenzgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Weiterführende Literatur
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Personalwirtschaft Artikel zum Entgelttransparenzgesetz
Kommission der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie